Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Dr. Dorothee Schlegel, Maximilian Sigmund

Im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar haben wir am Mahnmal in Billigheim eine Kerze entzündet.

Dr. Dorothee Schlegel und Maximilian Sigmund - zwei, die am Vorabend auf der Demonstration in Mosbach gewesen sind und auch vor Ort ein Zeichen gesetzt haben.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - 75 Jahre

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 75 Jahre alt. 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet gilt sie als Meilenstein in der Menschheitsgeschichte. Sie proklamiert die universellen und unveräußerlichen Rechte, die jedem Menschen zustehen, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht, seiner Religion, seiner Meinung oder seinem Status. Leider sind die Menschenrechte weiterhin bedroht, werden verletzt und missachtet. Ob es durch Kriege, Armut, Diskriminierung oder Umweltzerstörung. Umso wichtiger ist es, die Würde, Freiheit und Gleichheit aller Menschen zu schützen und zu fördern. Deshalb ist es wichtiger denn je, daran zu erinnern, dass Menschenrechte universell und für jeden Menschen gleich gelten. Und dass sie immer wieder erkämpft, verteidigt und ausgebaut werden. Denn die Menschenrechte sind die Grundlage für Frieden, Demokratie, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Und sie sind daher notwendige und Not wendende Voraussetzung für eine gute Zukunft für uns alle.

70 Jahre Landesverfassung

Die Landesverfassung von Baden-Württemberg feierte am 11. November ihren 70. Geburtstag. Warum diese Verfassung erst 1953 entstanden ist, erklärt sich daraus, dass das Land Baden-Württemberg erst 1952 aus den drei Südweststaaten (Württemberg-Baden, Südbaden und Württemberg-Hohenzollern)  entstanden ist. Am 19.11.1953 trat sie in Kraft.

Allerdings entstand die allererste Landesverfassung nach dem Krieg schon 1945 und war vor allem geprägt von Carlo Schmid (SPD) und Theodor Heuss (FDP). Beide arbeiteten später im parlamentarischen Rat in Bonn am Grundgesetz mit.

Carlo Schmid setzte durch, dass die Grundrechte sehr gut ausformuliert wurden und am Anfang der Verfassung standen - wie später dann im Grundgesetz auch.

Schade, dass es das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen damals nicht in die Verfassung geschafft hat und wir heute immer noch daran arbeiten.

Wichtig war, dass Gemeinschaftskunde ein ordentliches Unterrichtsfach an allen Schulen werden sollte, und zwar nicht erst in Klassenstufe neun oder im Rahmen eines Fächerverbunds.

Demokratie muss jedoch gelernt werden, warum nicht ab Klasse eins? Ob Kinderrechte, das Recht auf Arbeit, das Thema Europa, Frieden, Klima oder Digitalisierung. Für ein gutes Zusammenleben brauchen wir nötiger denn je eine breite gesellschaftspolitische Bildung von Anfang an. Und vor allem jetzt - als spätes Geburtstagsgeschenk!

 

Sternstunden der Demokratie

„Helft uns in der Zeit, die vor uns steht“, appellierte Ernst Reuter (SPD), gewählter Oberbürgermeister von Berlin am 9. September 1948 an die „Völker der Welt … schaut auf diese Stadt und erkennt, dass ihr diese Stadt und dieses Volk nicht preisgeben dürft und nicht preisgeben könnt“. Das führte vor 75 Jahren auch dazu, dass nicht nur Rosinenbomber den eingeschlossenen Menschen im Westen von Berlin mit Versorgungsgütern halfen, sondern dass die westlichen Länder gemeinsam für freiheitliche-demokratische Ideale und für die Zukunft eingetreten sind.

Vergleiche mit heute hinken zwar, wenn wir an die Unterstützung bedrohter Staaten - wie aktuell insbesondere die Ukraine - denken. Aber es ist genau dieses unbedingte Freiheits-Pathos, das Reuter verkörperte und einforderte, gerade in einer extrem bedrohlichen politischen Krise. Reuter wird charakterisiert als ein Mensch, der den Menschen aus der Seele gesprochen hat. Und die Menschen nicht nur in Berlin vertrauten ihm, dem Politiker, der nach Amtsenthebung und KZ-Aufenthalt 11 Jahre im Exil in der Türkei gelebt hatte.

Wir können alle etwas von diesem Mut, dieser Entschlossenheit und diesem helfenden Gemeinsinn leben - jeden Tag.

Sternstunden der Demokratie

Vor 75 Jahren trafen sich die „61  Väter und 4 Mütter des Grundgesetzes“, um ihre Arbeit an diesem Provisorium einer Verfassung aufzunehmen.

Heute ist es mehr denn je unsere Aufgabe, die Demokratie und deren Grundlagen, die damals erarbeitet wurden, mit zu gestalten und sie nicht als Vollversorgung für alle Lebenslagen zu betrachten. Am 1. September 1948 sagte Carlo Schmid (SPD), Ratsmitglied und später auch einer der Väter des Godesberger Programms: „Mut zur Intoleranz, denen gegenüber, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen“.

Aus dem Provisorium Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte geworden und GG Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“  der beste Grundstein für unsere freiheitliche Demokratie, jedoch nicht selbstverständlich und daher auch verletzbar ist. Daher müssen wir die freiheitliche Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen. Zunehmend leider jeden Tag. Es liegt an uns allen, die Freiheiten und Rechte, die damals formuliert wurden zu bewahren und uns aktiv dafür einzusetzen!

Tag des Grundgesetzes

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ steht an erster Stelle in Art. 1 unseres Grundgesetzes, das am 8. Mai 1949 beschlossen wurde.

Jedes Jahr am 23. Mai ist der „Tag des Grundgesetzes“, an dem wir die Bedeutung unserer Verfassung „erfassen“ und wertschätzen mögen.

Denn das Grundgesetz ist die beste Quelle, wenn es um Rechte, Freiheiten und Pflichten für uns alle geht. Insbesondere Art. 2 GG, in dem es um die persönlichen Freiheitsrechte und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geht, hat keine Vorläufergesetzesgrundlage, sondern nimmt Bezug auf die Menschheitsverbrechen des NS-Systems. Weil dieser Artikel so wichtig ist, folgt er auf den Menschenwürde-Artikel 1. Wichtig sind die Gleichstellung, das Diskriminierungsverbot und die für uns so wichtigen Freiheiten. Zudem beschreibt unser Grundgesetz in Art. 20 GG ausdrücklich die demokratische Werteordnung unseres Landes.

 

Erinnerung an 90 Jahre Bücherverbrennung

Am 10. Mai 1933 haben die Nationalsozialisten Tausende von Büchern aus öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken öffentlich verbrannt.

Das waren oft auch Menschen aus dem eigenen Ort!

 

Verbrannt wurden auch viele Werke von bekannten Autor*innen wie Else Lasker-Schüler, Vicki Baum, Leonhard Frank, Mascha Kalékos, Jaroslav Haseks, Bertold Brecht, Erich Kästner, Kurt Tucholsky, Anna Seghers, Nelly Sachs, Rosa Luxemburg, Erich Maria Remarque und Alfred Kerr. Bereits kurz nach der Machtergreifung im Januar 1933 wurden zahlreiche dieser Bücher aus den Bibliotheken entfernt.

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