Kreistagssitzung vom 29.11.2010: Stellungnahme Tagesordnungspunkt 10

Veröffentlicht am 05.12.2010 in Kreistagsfraktion

SPD-Kreistagsfraktion Dr.Dorothee Schlegel zur Resolution zur Erhaltung der Gewerbesteuer und zur Entlastung der Kommunen von Sozialabgaben (Vorlage Nr. K48/2010)

Die von der SPD-Kreistagsfraktion initiierte Resolution, der sich die anderen Fraktionen einmütig angeschlossen haben, hat zum Hintergrund, dass die Bundeskanzlerin noch im Mai 2009 dem Städte- und Gemeindetag versprochen hatte, nicht an der Gewerbesteuer zu rühren. Dennoch hatte die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl in ihrer Koalitionsvereinbarung einen Prüfantrag zur Abschaffung der Gewerbesteuer verankert.
Hierzu wurde auf Bundesebene eine Gemeindefinanzkommission eingerichtet, um das so genannte Prüfmodell der FDP, das die Abschaffung der Gewerbesteuer und einen Ersatz über Hebesatzrechte bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer vorsieht, auf seine Realisierung hin zu prüfen – und das nicht nur gegen die Position der SPD, sondern auch gegen die Position von Städte- und Gemeindetag im Land und im Bund. Dieses Modell gehe eindeutig zu Lasten der einkommenssteuerschwachen Kommunen.
Die Kommunen fordern ebenso wie die SPD den Erhalt und die Stabilisierung der Gewerbesteuer, die sich in den letzten 20 Jahren besser entwickelt hat als die übrigen Steuereinnahmen, auch wenn es – und das wird als Ausnahmefall gewertet - durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise jetzt einen drastischen Einbruch gab.
Diese wichtige Einnahmequelle für die Kommunen darf nicht zur Disposition gestellt oder gar abgeschafft werden, denn sie ist eine Kommunalsteuer und als solche für die Gemeinden unverzichtbar, so der baden-württembergische Städtetagspräsident Ivo Gönner bei seiner letzten Rede zum Ende seines sechsjährigen Präsidialamts.
Neben der Stabilisierung und Revitalisierung der Gewerbesteuer muss es bei einer Reform der Gemeindefinanzen auch zur Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben kommen. Denn diese steigen, langfristig gesehen, jährlich um ca. 5 %.
Auch bei uns im Kreis sind insbesondere die Kinder- und Jugendhilfeausgaben und die Eingliederungshilfen für Behinderte ein wesentlicher Kostenfaktor, der auf die Dauer nicht mehr allein durch die Kommunen – und durch den Landkreis finanziert werden kann. Dies ist eine allgemeine gesellschaftspolitische Aufgabe, bei der insbesondere die Kommunen nicht alleine gelassen werden dürfen.
Wir begrüßen daher die Unterstützung der Fraktionen im Kreistag, diese Resolution zur Erhaltung der Gewerbesteuer und zur Entlastung der Kommunen und damit des Landkreises von Sozialabgaben zu beschließen.

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