Reform der Erbschaftsteuer 2008

Veröffentlicht am 17.10.2008 in Ortsverein

Veranstaltung mit Lothar Binding, MdB
Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform sind sozial gerecht und fiskalisch klug
"Steuerpolitik ist spannender als Sie glauben." So begrüßte Helmut Sperling, Vorsitzender der SPD Waldbrunn, die Gäste im Gasthaus "Drei Lilien" zu einem Vortrag des Bundestagsabgeordneten Lothar Binding über die neue Erbschaftsteuer.

Der Steuerexperte der SPDBundestagsfraktion
löste diese Ankündigung gerne ein und weckte mit seinem kenntnisreichen
und anschaulichen Bericht über die Reform der Erbschaftsteuer das Interesse der zahlreichen Zuhörer. Er verdeutlichte wichtige Weichenstellungen und Detailregelungen „einer Steuer, die vermutlich niemand der hier Anwesenden zu bezahlen hat". Schließlich würden großzügige Freibeträge und günstige Steuertarife dafür sorgen, dass etwa Ehepaare Vermögenswerte bis zu 820.000 € steuerfrei an ihre Kinder vererben können.
Die SPD- Bundestagsfraktion habe sich im Koalitionsvertrag mit den Regierungspartnern von CDU und CSU auf die Grundzüge eines gerechten und solidarischen Erbschaftsteuerrechts geeinigt. Davon wollen einige Unionspolitiker, die damals mit am Tisch saßen, inzwischen aber nichts mehr wissen – im Gegenteil: Nach der verlorenen Landtagswahl in Bayern bremse die CSU derzeit das Gesetzgebungsverfahren und behindere sachgerechte und zügige Entscheidungen. Der Abgeordnete, der Mitglied im Finanz- und im Haushaltsausschuss des Bundestages ist, kritisiert diese Strategie: „Leider gilt bei manchem, der damals mit am Tisch saß, die Absprache unter Regierungspartnern nicht viel". Die Reformgegner hätten lediglich die finanziellen Interessen der eigenen Klientel im Blick, so der Bundestagsabgeordnete.
Binding verweist stattdessen auf die Erfolge bei der Neugestaltung des Erbschaftsteuerrechts: „Wir entlasten enge Verwandte von der Erbschaftsteuer, wir sichern Arbeitsplätze in vererbten Unternehmen und stärken die Einnahmebasis der Länder.“ Grundlage für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das alle Vermögensarten gleich behandelt wissen will. Immobilien und Betriebsvermögen müssen
künftig mit dem Marktwert bewertet werden. Trotz dieser Höherbewertung von Immobilien soll Familienvermögen – „Omas kleines Häuschen“ – in der Regel weiter steuerfrei an Kinder und Enkel vererbt werden können. Insbesondere nahe Verwandte profitieren von der deutlichen Anhebung der Freibeträge und der günstigen Tarifstruktur.
Auch Unternehmenserben sollen in den Genuss von Steuererleichterungen kommen: Wenn sie die Arbeitsplätze im Betrieb im Wesentlichen erhalten, dann seien lediglich 15 Prozent des Betriebsvermögens zu versteuern. Die Steuer auf das restliche Betriebsvermögen entfalle schrittweise, wenn der Betrieb weitergeführt werde und die Löhne und Gehälter nicht unter ein bestimmtes Niveau absänken.
Bis 2015 würden in Deutschland fast 2.500 Milliarden Euro vererbt, so der SPD-Bundestagsabgeordnete. Im Jahr 2007 wurden Vermögen in Höhe von mehr als 150 Milliarden Euro vererbt. Die Steuereinnahmen in Höhe von etwa 4 Mrd. Euro jährlich gingen an die Länder, davon alleine 660 Millionen Euro nach Baden-Württemberg. "Wenn es nach mir geht, stecken die Länder dieses Geld in Bildung und Ausbildung oder in soziale und ökologische Projekte", so Binding. Das seien lohnende Zukunftsinvestitionen.
Die Reform muss bis Jahresende unter Dach und Fach sein, ansonsten fällt die Erbschaftssteuer weg. „Die Länder sollten sich überlegen, ob sie so einfach auf vier Milliarden Euro verzichten können“, gibt Binding den Reformgegnern zu bedenken.

Termine

Alle Termine öffnen.

20.04.2024, 15:00 Uhr - 20:30 Uhr Klare Kante gegen rechte HETZE

01.05.2024, 11:00 Uhr - 12:00 Uhr 1. Mai Kundgebung OV Waldbrunn

03.05.2024, 18:00 Uhr - 20:00 Uhr Kandidat*innen-Treffen OV Buchen