Bürgschaftsübernahme für die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) (Vorlage Nr. K29/2010)
Bürgschaftsübernahme für die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) (Vorlage Nr. K29/2010)
Sehr geehrter Herr Landrat
liebe Kolleginnen und Kollegen
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Weg der AWN ist auch für die nächsten Jahre vorzustrukturieren und zu planen – [Zitat aus der Vorlage: „und benötigt zur Finanzierung ihrer Investitionen auch Kredite. Aufgrund der geringen eigenen Sicherheiten erhält die AWN Kreditge nur zu ungünstigen Konditionen. Aus diesem Grund hat der Landkreis hier in der Vergangenheit bereits entsprechende Ausfallbürgschaften übernommen … Die AWN zahlt für die übernommenen Bürgschaften jährlich eine Avalprovision von 0,6% an den Landkreis. Zuständig für die Entscheidung über die Bürgschaftsübernahme ist nach §3 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 10d) der Hauptsatzung der Kreistag.“]
Daher stimmt die SPD-Fraktion der Bürgschaftsübernahme [Zitat aus der Vorlage: „…bis zu einem Betrag von maximal 2 Mio. €“] für die AWN zu.
03.05.2026, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Stand Goldener Mai
06.05.2026, 16:00 Uhr wahrgenommen - wir fragen nach - Baumbusch Bestattungen
07.05.2026, 15:00 Uhr wahrgenommen - wir fragen nach - KWIN/AWN