Resolution zum Erhalt der Integrierten Leitstelle Mosbach

Veröffentlicht am 16.05.2017 in Kreistagsfraktion

Stellungnahme Tagesordnungspunkt 9:

Resolution zum Erhalt der Integrierten Leitstelle Mosbach – Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen vom 09.02.2017 (Vorlage Nr. K 13/2017)

Von Dorothee Schlegel

Sehr geehrter Herr Landrat
liebe Kolleginnen und Kollegen
sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen zu der von allen Parteien im Kreistag gemeinsam getragenen Resolution machen. Gemeinsam sind wir stark – wir könnten dies auch mit der Notrufnummer kombinieren: 1+1=2. Auch ein Mehrwert. Oder mit folgenden Worten:

Fällt ihrer einer so hilft ihm sein Gesell auf. Weh dem, der allein ist! Wenn er fällt, so ist keiner da, der ihm aufhelfe. Auch wenn zwei beieinander liegen, wärmen sie sich; wie kann ein einzelner warm werden? Einer mag überwältigt werden, aber zwei mögen widerstehen; und eine dreifältige Schnur reißt nicht leicht entzwei.

Soweit aus Prediger oder Kohelet Kap. 4.

Dies passt auch deshalb auf unsere Resolution, da ein Prediger eine Person ist, die eindringlich zu etwas aufruft.

Eindringlich haben wir, die SPD-Fraktion, in unserem Entwurf vom 02. Dezember 2016  formuliert: „Die Abgeordneten des Kreistages des Neckar-Odenwald-Kreises fordern die Landesregierung auf, sich eindeutig für den Erhalt der bestehenden  Rettungsleitstellen im ländlichen Raum zu votieren“ – oder neudeutsch: die Stimme zu erheben.

Hintergrund ist – und da stimme ich gerne mit allen Zentralisierungsgegnern – dass die aktuelle Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg auf dem Prüfstand steht.

Wenige Tage nach unserem SPD-Entwurf wurde eine entsprechende ministerielle Projektgruppe im Landesinnenministerium gebildet. Damit sei die Aktualität und Wichtigkeit unseres Antrags herausgestellt.

Im Koalitionsvertrag wird von landesweiten Leitstellen und von Synergien gesprochen, von Regelungen der Trägerschaften und den vielfältigen Anforderungen aller Beteiligten. Und alles sei ergebnisoffen.

Inwieweit die tatsächlich Beteiligten, die Menschen in Not, im Koalitionsvertrag oder in der Projektgruppe mitbedacht werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

In unserem Erstentwurf haben wir klar zum Ausdruck gebracht, dass wir für die Notfallversorgung schnelles Handeln für erforderlich halten und eine Verzögerung  für die Patienten für lebensgefährlich oder gar tödlich halten – z.B. aufgrund schlechter Ortskenntnis oder aufgrund des Dialekts – wenn ich an „Hüffelde“ oder „Düürn“ denke.

Oder wenn das Navi bei Billigheim nicht das im Neckar-Odenwald-Kreis, sondern 120 km entfernt jenseits des Rheins angibt!

Ich möchte auf unsere wirklich gute Struktur hier im Kreis zurückkommen. Nicht nur aus der Not geboren, sondern auf unsere ländlichen Strukturen hin ausgerichtet haben wir eine integrierte Leitstelle auf den Weg gebracht – Feuerwehr und DRK gemeinsam –

der Landkreis ist über die Feuerwehren mindestens mitbeteiligt. Trägerschaft, Verantwortung, Kosten – eben eine in fast allem „integrierte“ Leitstelle.

Zwei Besonderheiten seien erwähnt: wenn wir gerade im ländlichen Raum – dies gilt in anderer Weise auch für Städte, in denen die Entfernungen näher, dafür aber das Durchkommen im Stau nicht zeitsparend sein können – über Hilfsfristen reden.

Bislang haben wir – deutschlandweit - nur in Baden-Württemberg eine gesetzlich festgelegte Hilfsfrist von maximal 15 Minuten, die zu annähernd 95% erreicht wird. Also 15 Minuten nach der Alarmierung sei Hilfe am Unfallort.

Zweitens ist die Mitfinanzierung des Kreises ein großes Gewicht, ob bei der Modernisierung des Digitalfunks oder der durchgehenden Doppelbesetzung der Leitstelle.

Ich komme auf den Predigervers zurück. Da heißt es „eine dreifältige Schnur reißt nicht leicht entzwei“. Daher ist das dritte Standbein der Krankentransportdienst, der zeitlich disponiert werden kann und muss, aber der den Erhalt „unserer“ Leitstelle finanziell absichert.

Denn wir haben zwei Interessen: die Menschen, die bei uns leben, sollen sich immer auf die 112 verlassen können und auf Menschen, die sich hier auskennen.

Und die integrierte Leitstelle hat ihren großen Vorteil darin, dass durch die Disponenten bereits entschieden werden kann, welche Form der Hilfe für den Anrufenden in Frage kommt – ob Feuerwehr oder ärztliche Hilfe oder beides.

Die Unwetter vom vergangenen Jahr mögen eine Lehre sein, Hilfsstrukturen nicht in Frage zu stellen, sondern auf Dezentralität und damit Versorgung auch in der Fläche zu setzen.

Schließen möchte ich mit einem Bibelzitat, das zu einem Filmtitel mit James Dean 1955 wurde – und das ich der Landesregierung nicht wünsche:

„Denn sie wissen nicht, was sie tun“.

Die SPD, auf deren Entwurf von Anfang Dezember 2016 die Resolution zurückgeht, und die wohl weiß, was sie damit getan hat, stimmt geschlossen für die hier vorliegende Resolution.

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